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Salzgewinnungsverfahren

Alle Schweizer Kantone besitzen das Salzregal, das Monopol auf den Salzhandel innerhalb des Kantones. Vom Salzregal betroffen sind alle Produkte, welche einen Salzanteil von über 30 % besitzen sowie Lösungen mit einem Anteil von über 18 %. Durch das Salzregal können alle salzhaltigen Produkte, ähnlich wie beim Benzin, vom Kanton besteuert werden. Dieses Salzregal delegierten alle Kantone, ausser der Kanton Waadt, am 1. Oktober 1975 durch den sogenannten Konkordatsvertrag an die Schweizer Rheinsalinen weiter. Die Rheinsalinen sind damit neben der Saline von Bex das einzige Unternehmen, welches in der Schweiz mit Salz handeln darf. Zudem erheben die Rheinsalinen auch in diesem Falle im Auftrag der Kantone Steuern. Der Kanton Waadt deckt seinen Bedarf an Salz vom Salzbergwerk Bex. 1979 und 1990 schlossen sich der frischgegründete Kanton Jura und das Fürstentum Liechtenstein dem Vertrag an. Durch den Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum nimmt der Kleinstaat eine Sonderrolle ein, hier existieren das Salzregal und der europäische Binnenmarkt nebeneinander.

Das Salzregal stand in letzter Zeit vermehrt unter Kritik, vor allem bei Gemeinden, welche für das Streusalz aufkommen müssen. Gründe dafür sind die höheren Kosten für Streusalz als im Ausland und die Lieferengpässe in den Wintern von 1999 und 2003, bei denen die Rheinsalinen selber Salz aus dem Ausland importieren mussten, um den Streusalzbedarf der Schweiz sicher zu stellen. Das Salzregal kann entweder der schweizerische Bundesstaat durch eine Verfassungsänderung oder der Kanton auf freiwilliger Basis abschaffen. Als Aktionäre der Rheinsalinen und durch die Steuereinnahmen zeigen die Kantone allerdings keine Interesse an einem Verzicht auf das Monopol.

Vorteile des Salzregals sind, dass alle Regionen und Gebiete ihr Salz zum gleichen Preis und zu gleichen Konditionen erhalten und Salz jederzeit verfügbar sein sollte. Zudem profitieren die Kantone durch die zusätzliche Einnahmequelle.

Hauptartikel: Solende Salzgewinnung und Siedesalinen

Die Schweizerischen Rheinsalinen haben nur Siedesalinen, welche die solende Gewinnung anwenden. Hierbei wird Süsswasser durch ein Bohrloch in den Salzstock gepumpt. Das Wasser bildet untertage eine trichterförmige Kaverne aus Sole. Sobald das die Sole genügend gesättigt ist, wird sie durch eine zweite Röhre im Bohrloch wieder abgepumpt. Übertage wird die Sole in den Salinen gereinigt und das Salz durch Verdampfung der Sole auskristallisiert. Im Gegensatz zu den Bohrtürmen von früher sind die heutigen Bohrlöcher als eher unauffällige Häuschen verkleidet, welche mit Pipelines mit den Salinen verbunden sind. Zahlreiche Häuschen kommen zum Beispiel zwischen Rheinfelden und Möhlin vor.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.