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Gesundheitsberuf

Gesundheitsberufe (auch: Gesundheitsfachberufe) sind Berufe, die im Gesundheitssystem angesiedelt sind. Sie nehmen im Wesentlichen die gesetzlich geregelte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wahr.Der Begriff Gesundheitsberuf wird in Deutschland sehr breit verwendet und umfasst akademische und nichtakademische Berufe. Tendenziell werden nichtakademische Berufe eher als Gesundheitsfachberufe (oder Fachberufe im Gesundheitswesen) bezeichnet. Auch der Begriff Heilberufe kann weiter gefasst werden, so dass er auch Heilhilfsberufe mit einschließen würde. In der Tendenz wird er eher auf eine Gruppe akademisch ausgebildeter Kernberufe angewendet, allerdings längst nicht mehr nur auf die klassischen Vertreter Arzt und Apotheker.Entsprechend müssen auch die Tätigkeitsfelder breit und umfassend beschrieben werden: Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation, Palliation, Nothilfe und Rettung.In Österreich ist für das Sanitäts- oder Gesundheitswesen auch der Begriff Sozialmedizin in übergreifender Bedeutung gebräuchlich. An Aufgaben werden hier Schutz und Erhaltung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung (in Deutschland siehe auch: gesundheitlicher Verbraucherschutz), Feststellung und Behandlung von Krankheiten des Einzelnen (neben Diagnostik und Therapie können demnach Früherkennung von Krankheiten und Frühförderung mit dazu gerechnet werden), Pflege von Kranken und Genesenden genannt.Ergänzt werden müssten spezielle Gebiete der Pflege wie die Altenpflege, Geburtshilfe und Säuglingspflege, Gesundheitspflege, Sozialpflege und Sozialtherapie sowie der gesamte Bereich der Behindertenhilfe einschließlich der Heilerziehungspflege, um auch die Pflege und andere Hilfen bei nicht heilbaren Dauerzuständen oder nicht als Krankheit zu definierenden Zuständen in allen Lebensaltern und besonderen Lebenslagen mit zu erfassen. Einen besonderen Bereich stellt auch die Psychiatrie dar, in der nicht immer mehr Heilung das Ziel ist und die sich von früher häufigen stationären Langzeitbehandlungen (mit Abgrenzungsschwierigkeiten zum "Pflegefall", der in Deutschland anders finanziert wird als "Krankenhausbehandlung" und begründete therapeutische Erfolgsaussichten, nachweisbare Therapiefortschritte voraussetzt) hin zu anderen Versorgungsformen entwickelt hat. Teil dieser neuen Entwicklung ist die Ambulante psychiatrische Pflege oder auch das Konzept der Rehabilitation psychisch Kranker. Hervorzuheben sind aber auch Nachsorgeeinrichtungen in anderen Bereichen wie der Suchtmedizin (Drogentherapie) und Onkologie oder die Palliativstation. In diesem Umfeld wird teilweise auch von komplementären Einrichtungen gesprochen, was in diesem Fall nichts mit Komplementär- und Alternativmedizin zu tun hat, sondern eher auf das möglichst nahtlose und reibungsarme Zusammenspiel von stationärer, vor- und nachstationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung bezogen ist und auch finanzierungstechnische Hintergründe hat. Zu den erwähnenswerten neueren Entwicklungen in der Psychiatrie, Suchtmedizin und weiteren Gebieten gehören auch niedrigschwellige Angebote (siehe beispielsweise auch: Drogenberatung, Akzeptierende Drogenarbeit, Psychosoziale Kontaktstellen).Gesundheitsfördernde und gesundheitserhaltende Maßnahmen werden neben Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe) zunehmend in den letzten Jahren in Deutschland auch von großen oder spezialisierten Arztpraxen (zum Beispiel Röntgenzentren, orthopädischen Zentren, Augenärzten, Urologen, proktologisch tätigen Ärzten) im Bereich der sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, beworben.Das Gesundheitswesen weist zahlreiche Schnittstellen zu und Schnittmengen mit anderen Gebieten wie Naturwissenschaften, Technik, Wirtschafts-, Sozial- und Umweltwissenschaften, Haushalts- und Ernährungswissenschaft, Sportwissenschaft, Pädagogik, Soziale Arbeit, Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr, innere und äußere Sicherheit auf, so dass eine klare Abgrenzung zugehöriger Berufe in manchen Fällen schwer fällt.Überdies arbeiten im Gesundheitswesen auch einige Menschen mit andersartigen, eher branchenuntypischen Berufsabschlüssen und umgekehrt werden Personen mit für das Gesundheitswesen typischen Qualifikationen in „berufsfremden“ Bereichen tätig.Gesetzliche Regelungen für die Ausbildung und Berufsausübung sind in verschiedenen Staaten unterschiedlich. In föderativen Staaten oder Staaten mit ausgeprägter innerer Autonomie muss zudem die regionale Jurisdiktion beachtet werden.Neue Gesundheitsberufe entstehen auch im Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin. Hierfür kann aber nicht ausschließlich eine Gesundheits-, Fitness- und Wellnesswelle in den sogenannten westlichen Industrienationen verantwortlich gemacht werden. Viele besondere Therapierichtungen haben eine lange Tradition und ihr Entstehen hatte sicherlich unterschiedliche Gründe. Vielfach besteht auch aus dem Leidensdruck des Patienten heraus ein Bedarf, auch einmal neue und unorthodoxe Wege zu gehen, wenn konventionelle Mittel ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind. Ausübende selbst schätzen die Zuordnung der von ihnen praktizierten Methoden, die vom Mainstream als komplementär oder alternativ eingestuft werden, unterschiedlich ein. So haben in einer Studie 2008 unter amerikanischen Chiropraktoren 31 % die Chiropraktik als zur Komplementär- und Alternativmedizin gehörig eingestuft, 27 % als „integrated medicine“ und 12 % als „mainstream medicine“. Einige Angehörige klassischer Gesundheitsberufe wenden auch Elemente und Konzepte aus dem komplementären Bereich an oder kombinieren diese mit herkömmlichen Behandlungsmethoden und umgekehrt.Der (ärztlichen) Therapiefreiheit werden aber mitunter von der Kostenträgerseite her Grenzen gesetzt. In Deutschland geschieht dies auf parlamentarischem Wege über Gesetze und davon abgeleitete Bestimmungen (z. B. Verordnungen der dazu ermächtigten Fachministerien), aber auch indirekt über kollektivrechtliche Regelungen (Verträge, Vereinbarungen) der Sozialversicherungsträger und privaten Krankenversicherungsunternehmen mit ihren Verbänden und den Organisationen der Ärzteschaft oder auch anderer Leistungserbringer (Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, einzelne Berufsgruppen). Es hängt sehr von dem Grad der Anerkennung einer (nichtärztlichen) Berufsgruppe und ihrem rechtlichen Status in dem jeweiligen Staat ab, ob und wieweit ihre Angehörigen mit ihren eigenen oder auch mit Methoden der traditionellen Medizin gesunde, kranke oder behinderte Menschen behandeln dürfen. Als Schlagworte wären hier der "Arztvorbehalt" oder auch die Formel "Delegation ja - Substitution nein" zu nennen.Für den Patienten ist in Deutschland die freie Arztwahl unter den zugelassenen Vertragsärzten immer noch weitgehend gewährleistet. Es gibt aber Tendenzen zur Einschränkung der freien Arztwahl und der Therapiefreiheit im Hausarztmodell, das von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungsträgern propagiert wird. Andererseits werben private Versicherer auch mit Tarifen, die Kostenübernahme bei Inanspruchnahme von Heilpraktikern und bei Anwendung besonderer Therapieformen ermöglichen. (Die Continentale hat laut eigener Darstellung ihrer Firmengeschichte schon seit ihrer Gründung in den 1920-er Jahren auf Naturheilverfahren gesetzt.)In deutlich engeren Grenzen machen zunehmend auch Träger der sozialen Krankenversicherung im Rahmen ihres Satzungsrechts Angebote, die über die Regelleistungen hinausgehen.In Deutschland werden einige Berufe aus dem Berufsfeld Gesundheit auch von Berufsförderungswerken (Erwachsene Umschüler und Rehabilitanden), Berufsbildungswerken (Jugendliche Rehabilitanden) und Berufsförderungszentren ausgebildet. Die Ausbildung findet hier für die Klientel der Einrichtungen statt. Außerdem wird teilweise für den Eigenbedarf und für den Markt regulär ausgebildet (und beschäftigt).Die Berufe lassen sich nach ihrer Erlaubnis und nach Art der eingesetzten, verordneten oder hergestellten Versorgungsmittel unterteilen:
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