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Erholungswald
Ein Erholungswald ist ein Waldgebiet insbesondere im Umfeld großer Ballungszentren, das vorrangig der Erholung der Bevölkerung dient. Die forstwirtschaftliche Nutzung und der Naturschutz ist dem gegenüber zweitrangig, wenn auch vorhanden. Der Erholungswald ist in Deutschland eine Sonderkategorie von Wald, die im Bundeswaldgesetz und in der Waldgesetzgebung der Länder verankert ist. So heißt es in § 13 Bundeswaldgesetz:Erholungswälder zeichnen sich oft dadurch aus, dass sie nahe an innerstädtischen Wohngebieten liegen, einen alten Baumbestand aufweisen und durch ein dichtes Wegenetz erschlossen sind. Oft finden sich dort Gedenksteine, Denkmale und namentlich gekennzeichnete Wege, ab und an auch fest installierte Sportgeräte und Kinderspielplätze. Im Gegensatz zu Parkanlagen überwiegt in Erholungswälden eine geschlossene und gemischte Waldlandschaft ohne größere Wiesen- und Freiflächen.1993 waren in der Bundesrepublik Deutschland 215.210 ha Erholungswald ausgewiesen.