Die ersten gesetzlichen Regelungen in Europa gehen auf die Jahrhundertwende zurück und begannen bei 3 bis 6 Arbeitstagen. Heute beträgt der jährliche Urlaubsanspruch - je nach Staat - zwischen 4 und 6 Wochen, davon mindestens die Hälfte ungeteilt (in manchen Ländern auch der ganze Anspruch). Auf anderen Kontinenten ist er meist viel geringer und beträgt z. B. in den USA nur halb soviel; viele Länder kennen ihn gar nicht.
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