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Erholungsurlaub

Erholungsurlaub ist die wichtigste Form des gesetzlich geregelten Urlaubs, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Beschäftigten dienen soll.
Die ersten gesetzlichen Regelungen in Europa gehen auf die Jahrhundertwende zurück und begannen bei 3 bis 6 Arbeitstagen. Heute beträgt der jährliche Urlaubsanspruch - je nach Staat - zwischen 4 und 6 Wochen, davon mindestens die Hälfte ungeteilt (in manchen Ländern auch der ganze Anspruch). Auf anderen Kontinenten ist er meist viel geringer und beträgt z. B. in den USA nur halb soviel; viele Länder kennen ihn gar nicht.
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